Recht für Health-Gründer: Rechtsform, Datenschutz, Haftung
GmbH oder UG, Gesundheitsdaten und Schweigepflicht, Berufsrecht und Produkthaftung: die rechtlichen Grundfragen einer Gründung im Gesundheitsmarkt.
Recht ist für Gründer im Gesundheitsmarkt kein Randthema. Die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung und Finanzierung, der Umgang mit Gesundheitsdaten über das Vertrauen von Patienten und Partnern und die Haftung für Produkte über das wirtschaftliche Risiko. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen. Sie ersetzt keine Beratung durch eine Kanzlei mit Erfahrung im Gesundheitsrecht, hilft aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Die passende Rechtsform
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Typisch für |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | unbeschränkt mit dem Privatvermögen | keins | Einzelpraxis, Beratung, kleine Dienstleistung |
| GbR | Gesellschafter haften persönlich | keins | kleine Teams in der Vorgründung, Praxisgemeinschaften |
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG, PartG mbB) | bei der PartG mbB für Berufsfehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wenn eine Berufshaftpflicht besteht | keins | Freiberufler, etwa ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften |
| UG (haftungsbeschränkt) | Gesellschaftsvermögen | ab 1 Euro, Pflicht zur Rücklage | Startups mit wenig Startkapital |
| GmbH | Gesellschaftsvermögen | 25.000 Euro Stammkapital, mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt | technologieorientierte Startups, Beteiligung von Investoren |
Für Medizintechnik- und Digital-Health-Startups ist die GmbH der Standard, weil Investoren Anteile übernehmen können und die Haftung beschränkt ist. Die UG ist ein günstiger Einstieg, der später in eine GmbH übergehen kann. Für Heilberufe gelten Besonderheiten aus dem Berufs- und Zulassungsrecht, die der Bereich Praxisgründung erläutert.
Bei der Gründung mit mehreren Personen ist ein sorgfältiger Gesellschaftsvertrag wichtig. Er regelt unter anderem Anteile, Stimmrechte, Vesting, das Ausscheiden von Gründern und den Umgang mit geistigem Eigentum. Gerade bei Ausgründungen aus Hochschulen sollte früh geklärt sein, wem Erfindungen und Software gehören.
Gesundheitsdaten und DSGVO
Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine Ausnahme greift. Für Startups sind vor allem zwei Ausnahmen relevant: die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person und die Verarbeitung für Zwecke der Gesundheitsvorsorge und Versorgung durch Personen, die einer Schweigepflicht unterliegen.
Checkliste: Datenschutz im Health-Startup
- Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung von Gesundheitsdaten festlegen und dokumentieren
- Einwilligungen ausdrücklich, informiert und widerrufbar gestalten
- Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn ein hohes Risiko besteht, was bei Gesundheitsdaten häufig der Fall ist
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit allen Dienstleistern schließen, etwa für Hosting und Support
- Übermittlungen in Drittstaaten prüfen und absichern
- Datenschutzbeauftragten benennen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Datenschutz ist kein Hindernis für Innovation, sondern ein Qualitätsmerkmal. Kliniken, Kassen und Investoren fragen gezielt danach, und für digitale Gesundheitsanwendungen gelten zusätzliche Vorgaben, die unter DiGA gründen beschrieben sind.
Schweigepflicht und Berufsrecht
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe unterliegen der Schweigepflicht, deren Verletzung strafbar sein kann. Wer als Dienstleister für Praxen oder Kliniken arbeitet, etwa als IT- oder Abrechnungsanbieter, muss vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Berufsordnungen regeln außerdem Kooperationen und verbieten es, für die Zuweisung von Patienten Entgelte oder andere Vorteile zu gewähren. Geschäftsmodelle, die Ärzte an Umsätzen beteiligen, sollten deshalb vor dem Start rechtlich geprüft werden. Auch Werbung ist für Heilberufe eingeschränkt, siehe Praxismarketing.
Haftung und Versicherung
Hersteller von Medizinprodukten haften nach dem Produkthaftungsrecht für Schäden durch fehlerhafte Produkte, unabhängig vom Verschulden. Die Medizinprodukteverordnung verlangt zudem, dass Hersteller eine ausreichende finanzielle Deckung für ihre mögliche Haftung vorhalten, in der Praxis meist über eine Produkthaftpflichtversicherung. Heilberufe brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Startups kommen Versicherungen gegen Cyberrisiken und für die Geschäftsführung hinzu.
Geistiges Eigentum
Patente, Marken, Designs und Urheberrechte an Software sind für viele Health-Startups der wichtigste Vermögenswert. Eine Patentrecherche vor der Entwicklung vermeidet Konflikte, eine eigene Anmeldung schützt die Erfindung, bevor sie öffentlich vorgestellt wird. Wer etwa auf einem Gründerwettbewerb pitcht, sollte vorher klären, ob Details der Erfindung neuheitsschädlich sein könnten.
KI in Medizinprodukten
Wer künstliche Intelligenz in einem Medizinprodukt einsetzt, muss neben der Medizinprodukteverordnung künftig auch die europäische KI-Verordnung beachten. KI-Systeme, die selbst Medizinprodukte sind oder als Sicherheitsbauteil in solchen eingesetzt werden und eine Prüfung durch eine Benannte Stelle brauchen, gelten dort in der Regel als Hochrisiko-Systeme. Die Anforderungen beider Regelwerke greifen ineinander und sollten gemeinsam geplant werden. Die Grundlagen der Medizinprodukte-Regulierung stehen unter Medizinprodukte zulassen.
Alle Themen zu Recht und Datenschutz
- Gesundheitsdaten und DSGVO
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Welche Rechtsgrundlagen Health-Startups nutzen können, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist und wo typische Fehler liegen.
- Patentstrategie Medtech
Wann ein Medtech-Startup anmelden sollte, in welchen Ländern, was in der Medizin nicht patentierbar ist und warum die Freedom-to-Operate-Prüfung genauso wichtig ist wie das eigene Patent.
- Rechtsform Health-Startups
Welche Rechtsform zu Medtech, Digital Health, Pflege oder Praxis passt, was Haftung und Kapital bedeuten und warum Investoren fast immer eine GmbH erwarten.
Fragen und Antworten
- Welche Rechtsform ist für ein Medizintechnik-Startup üblich?
- Die meisten technologieorientierten Gründungen wählen die GmbH oder zunächst die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Beide beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und erlauben die Beteiligung von Investoren. Die GmbH verlangt ein Stammkapital von 25.000 Euro, die UG kann mit sehr wenig Kapital gegründet werden, muss aber Rücklagen bilden.
- Darf ein Startup Gesundheitsdaten verarbeiten?
- Ja, aber nur, wenn eine der Ausnahmen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO greift, meist eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder eine gesetzliche Grundlage im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Hinzu kommen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
- Kann eine Arztpraxis als GmbH betrieben werden?
- Berufsrechtlich ist eine Ärzte-GmbH in vielen Ländern unter Bedingungen zulässig. Für die vertragsärztliche Versorgung kann eine GmbH aber nur als Trägerin eines Medizinischen Versorgungszentrums auftreten. Klassische Praxen werden meist als Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Partnerschaftsgesellschaft geführt.
Weiterlesen
- Medizinprodukte zulassen
Ohne CE-Kennzeichnung kein Markt: der Weg eines Medizinprodukts durch Klassifizierung, Qualitätsmanagement, klinische Bewertung und Konformitätsbewertung.
- DiGA gründen
Die App auf Rezept: wie digitale Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis des BfArM kommen und was Gründer für den Fast-Track vorbereiten müssen.
- Praxisgründung
Neu gründen, übernehmen oder einsteigen: die wichtigsten Wege in die eigene Praxis, von der Zulassung über die Finanzierung bis zur Kooperationsform.
Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026.