Finanzierung und Förderung

EXIST-Gründerstipendium für Life-Science-Gründer: Voraussetzungen und Antrag

Ein Jahr Lebensunterhalt, Sachmittel und Coaching für Gründungen aus der Wissenschaft: was das EXIST-Stipendium Life-Science-Teams bietet und wo seine Grenzen liegen.

Das EXIST-Gründerstipendium ist eines der wichtigsten Förderprogramme für Gründungen aus der Wissenschaft. Es zahlt Gründungsteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen für bis zu zwölf Monate ein Stipendium für den Lebensunterhalt, dazu Mittel für Sachausgaben und Coaching. Den Antrag stellt die Hochschule, deshalb führt der erste Weg ins dortige Gründungszentrum.

Das Programm wird vom Bundeswirtschaftsministerium getragen, die Abwicklung übernimmt der Projektträger Jülich. In aktuellen Unterlagen heißt es EXIST-Gründungsstipendium. Inhaltlich geht es um dasselbe Instrument, viele Hochschulen und Ratgeber nutzen weiter den alten Namen.

Stand und Prüfung: Die Konditionen von EXIST wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Die folgenden Angaben beschreiben die Grundzüge nach den zuletzt veröffentlichten Programmunterlagen. Verbindlich sind die aktuelle Richtlinie und die Informationen auf exist.de und beim Projektträger.

Was gefördert wird

Baustein Inhalt
Stipendium monatlicher Betrag für den Lebensunterhalt, gestaffelt nach Qualifikation, zuletzt 1.000 Euro für Studierende und 2.000 Euro für Personen mit Berufsausbildung, höhere Sätze für Hochschulabsolventen und Promovierte
Kinderzuschlag zusätzlicher monatlicher Betrag je Kind, zuletzt 150 Euro
Sachausgaben Pauschale für Material, Prototypen, Geräte und Dienstleistungen, zuletzt bis zu 10.000 Euro für Einzel- und bis zu 30.000 Euro für Teamgründungen
Coaching Mittel für gründungsspezifische Beratung, zuletzt 5.000 Euro
Laufzeit höchstens ein Jahr
Infrastruktur kostenfreie Nutzung von Arbeitsplatz und Einrichtungen der Hochschule

Das Stipendium ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden. Es ersetzt aber kein Gehalt aus einer Vollzeitstelle: Wer gefördert wird, soll sich dem Gründungsvorhaben widmen. Nebentätigkeiten sind nur in engem Rahmen zulässig, und eine Kombination mit anderen Stipendien ist in der Regel ausgeschlossen.

Wer antragsberechtigt ist

Formal stellt die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung den Antrag. Sie schließt mit den Teammitgliedern Stipendienverträge, benennt einen Mentor oder eine Mentorin und stellt Infrastruktur bereit. Gefördert werden können nach den bisherigen Regeln:

  • Studierende, die einen wesentlichen Teil ihres Studiums abgeschlossen haben,
  • Absolventinnen und Absolventen innerhalb einer Frist nach dem Abschluss,
  • wissenschaftliche Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende innerhalb einer Frist nach dem Ausscheiden,
  • in Teams auch einzelne Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Ein Team darf höchstens drei geförderte Personen umfassen. Weitere Mitgründer können mitwirken, erhalten aber kein Stipendium.

Welche Vorhaben passen

EXIST fördert innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungen mit guten wirtschaftlichen Aussichten. Für den Life-Science-Bereich sind das typischerweise:

  • Medizinprodukte und Diagnostik, deren Prototyp oder Machbarkeit bereits in der Forschung gezeigt wurde,
  • Software und Datenlösungen für Versorgung, Forschung oder Klinikbetrieb,
  • digitale Gesundheitsanwendungen in einer frühen Entwicklungsphase,
  • Labor- und Forschungswerkzeuge, die aus einem Forschungsprojekt stammen.

Weniger geeignet sind Vorhaben ohne nennenswerten Innovationsgehalt, etwa eine klassische Praxisgründung oder eine Dienstleistung, die es in ähnlicher Form schon gibt. Auch Projekte, die nach einem Jahr noch weit von einem Geschäftsmodell entfernt sind, passen eher zu anderen Programmen.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Erstgespräch im Gründungszentrum: Das Team stellt Idee, Teamzusammensetzung und Stand der Technologie vor. Das Gründungszentrum schätzt ein, ob EXIST passt, und kennt die internen Fristen.
  2. Mentor finden: Eine Professorin oder ein Professor mit fachlichem Bezug betreut das Vorhaben. In der Medizin kommt oft die Klinik oder das Institut infrage, an dem die Idee entstanden ist.
  3. Ideenpapier schreiben: Kern des Antrags ist eine Beschreibung des Vorhabens mit Innovationsgehalt, Kundennutzen, Markt, Wettbewerb, Team und Arbeitsplan für das Förderjahr.
  4. Antrag einreichen: Die Hochschule reicht den Antrag mit den formalen Unterlagen beim Projektträger ein. Anträge sind nach den bisherigen Regeln laufend möglich.
  5. Prüfung und Bewilligung: Der Projektträger bewertet das Vorhaben, teils mit Rückfragen. Bis zum Förderbeginn vergehen häufig mehrere Monate.
  6. Förderjahr: Während der Laufzeit gibt es Zwischenschritte, etwa eine Planung der Coaching- und Sachmittel und einen Businessplan zum Ende der Förderung.

Was ein Life-Science-Antrag zusätzlich zeigen sollte

Gutachter wissen, dass Medizinprodukte und Diagnostik lange Entwicklungszeiten haben. Ein Antrag überzeugt deshalb nicht mit dem Versprechen, nach zwölf Monaten am Markt zu sein, sondern mit einem realistischen Arbeitsplan für dieses Jahr und einer klaren Vorstellung vom Weg danach.

Thema Was im Ideenpapier stehen sollte
Zweckbestimmung wofür das Produkt bestimmt ist und ob es voraussichtlich ein Medizinprodukt ist
Regulatorik voraussichtliche Risikoklasse, ob eine Benannte Stelle nötig wird, grober Zeitrahmen
Erstattung wer das Produkt bezahlen soll und auf welchem Weg
Schutzrechte Stand der Erfindungsmeldung, Patentanmeldung und Vereinbarung mit der Hochschule
Anwenderzugang Kontakte zu Kliniken, Praxen oder Pflegeeinrichtungen für Tests und Feedback
Anschlussfinanzierung welche Förderung oder welche Investoren nach dem EXIST-Jahr infrage kommen

Ein häufiger Schwachpunkt ist die Frage der Schutzrechte. Erfindungen von Hochschulbeschäftigten gehören in der Regel zunächst der Hochschule. Klären Sie früh, wie Patente oder Know-how auf das spätere Unternehmen übergehen, etwa per Lizenz oder Kauf. Mehr dazu steht im Beitrag zur Ausgründung aus der Hochschule.

Realistische Ziele für das Förderjahr

Für ein Medtech- oder Digital-Health-Team sind im EXIST-Jahr zum Beispiel diese Ergebnisse erreichbar:

Checkliste: Ziele für zwölf Monate

  • funktionsfähiger Prototyp und erste Tests mit Anwendern
  • schriftlich festgelegte Zweckbestimmung und begründete Klassifizierung
  • Entscheidung über Qualitätsmanagementsystem und erste Prozesse
  • Gespräche mit möglichen Kunden und Kostenträgern dokumentiert
  • Schutzrechte gesichert und auf das Unternehmen übertragen oder lizenziert
  • Gründung der Gesellschaft vorbereitet oder vollzogen
  • Businessplan und Pitch Deck für die Anschlussfinanzierung

Nicht realistisch sind in diesem Zeitraum in der Regel eine abgeschlossene Zertifizierung durch eine Benannte Stelle oder eine eigene klinische Prüfung.

Typische Schwächen in EXIST-Anträgen

Gründungszentren und Gutachter sehen bei Life-Science-Anträgen immer wieder ähnliche Schwachstellen. Wer sie kennt, kann sie vor der Einreichung beheben:

  • Technik statt Kundennutzen: Das Ideenpapier beschreibt ausführlich die Technologie, aber kaum, welches Problem welcher Kunde damit löst und wer dafür bezahlt.
  • Unklarer Innovationsgehalt: Es fehlt eine nachvollziehbare Abgrenzung zu bestehenden Produkten und zum Stand der Technik.
  • Zu ehrgeiziger Arbeitsplan: Das Team verspricht für zwölf Monate Ergebnisse, die realistisch erst nach Zertifizierung und Studien erreichbar sind.
  • Lücken im Team: Niemand im Team deckt Betriebswirtschaft oder Vertrieb ab, und es gibt keinen Plan, das zu ändern.
  • Ungeklärte Rechte: Die Frage, wie Erfindungen und Know-how aus der Hochschule auf das Unternehmen übergehen, bleibt offen.
  • Fehlender Marktzugang: Es gibt keine Gespräche mit Anwendern, Kliniken oder Kostenträgern, die das Bedürfnis bestätigen.

Ein guter Test ist, das Ideenpapier vor der Einreichung von jemandem lesen zu lassen, der weder das Projekt noch die Technologie kennt. Versteht diese Person Problem, Lösung und Geschäftsmodell, ist der Antrag meist auf einem guten Weg.

EXIST-Forschungstransfer als Alternative

Für Vorhaben, die vor der Gründung noch erhebliche Entwicklungsarbeit brauchen, gibt es EXIST-Forschungstransfer. Das Programm ist umfangreicher, länger und in Phasen gegliedert, und es kann auch Personal- und Sachkosten in größerem Umfang tragen. In der Medizintechnik und Biotechnologie ist es oft die passendere Wahl, wenn noch kein belastbarer Prototyp existiert. Weitere Programme mit Schwerpunkt Lebenswissenschaften, etwa GO-Bio des Bundesforschungsministeriums, haben eigene Stichtage und Bedingungen.

Nach dem Stipendium

Das EXIST-Jahr endet oft mit der Gründung und der Suche nach Anschlussfinanzierung. Typische nächste Schritte sind Förderkredite, Landesprogramme, Seed-Investoren und Business Angels. Einen Vergleich der Programme bietet der Überblick zu Förderprogrammen für Health-Startups, den Rahmen erklärt der Bereich Finanzierung und Förderung. Kontakte zu Investoren, Kliniken und erfahrenen Gründern entstehen häufig über regionale Gesundheitscluster, eine Übersicht steht unter Netzwerke und Cluster.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kann ich EXIST beantragen, wenn ich nicht mehr an der Hochschule bin?
Ja, Absolventinnen und Absolventen sowie ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende können nach den bisherigen Regeln innerhalb einer Frist nach Abschluss oder Ausscheiden gefördert werden, genannt werden fünf Jahre. Sie brauchen aber eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, die das Vorhaben betreut und den Antrag stellt. Klären Sie Frist und Bedingungen mit dem Gründungszentrum.
Reicht ein EXIST-Jahr, um ein Medizinprodukt auf den Markt zu bringen?
In der Regel nicht. Ein Jahr genügt meist für Prototyp, Klärung des regulatorischen Wegs, Gespräche mit Anwendern und einen tragfähigen Businessplan. Zertifizierung und klinische Daten folgen später und müssen mit Anschlussfinanzierung geplant werden.
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Zwischen ersten Gesprächen mit dem Gründungszentrum und dem Förderbeginn vergehen häufig mehrere Monate. Ideenpapier, Abstimmung mit dem Mentor, Antrag und Prüfung durch den Projektträger brauchen Zeit. Planen Sie die eigene Finanzierung für diese Phase ein.
Was ist der Unterschied zu EXIST-Forschungstransfer?
EXIST-Forschungstransfer richtet sich an Vorhaben, die vor der Gründung noch aufwendige Entwicklungsarbeiten benötigen, wie sie in Medizintechnik und Biotechnologie häufig sind. Es ist umfangreicher, länger angelegt und in Phasen gegliedert. Das Gründungsstipendium passt eher, wenn die Technologie schon weit genug ist, um in einem Jahr ein Geschäftsmodell aufzubauen.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.