Gründen in der Medizinwirtschaft

Ausgründung aus der Hochschule: Spin-offs in der Medizin

Wie aus Forschung an Hochschule oder Universitätsklinikum ein Unternehmen wird: Erfindungsrechte, Transfervertrag, Rolle der Forschenden, Förderung und die Fragen, die Investoren stellen.

Eine Ausgründung aus der Hochschule, oft Spin-off genannt, überführt Forschungsergebnisse in ein eigenes Unternehmen. In der Medizin ist das ein häufiger Weg: Neue Diagnostik, Medizintechnik, Software oder Wirkstoffe entstehen oft an Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstituten und Universitätskliniken. Der Knackpunkt ist fast immer derselbe: Die Rechte an der Erfindung liegen zunächst bei der Einrichtung, nicht beim Team. Erst ein sauberer Transfer macht das Spin-off finanzierbar.

Dieser Beitrag zeigt, welche Fragen zu klären sind, in welcher Reihenfolge und wo die typischen Konflikte liegen. Die Grundlagen zu Gründungsmodellen im Gesundheitsmarkt stehen im Bereich Gründen in der Medizinwirtschaft.

Wem gehört die Erfindung?

Für Beschäftigte von Hochschulen gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz mit Sonderregeln in § 42. Das sogenannte Hochschullehrerprivileg, nach dem Professoren ihre Erfindungen selbst verwerten durften, ist seit 2002 abgeschafft. Seitdem gilt im Kern:

  • Diensterfindungen müssen der Hochschule gemeldet werden.
  • Die Hochschule kann die Erfindung in Anspruch nehmen und verwerten, meist über eine Transferstelle oder Patentverwertungsagentur.
  • Verwertet die Hochschule die Erfindung, erhalten die Erfinder eine gesetzlich geregelte Beteiligung an den Einnahmen.
  • Forschende dürfen eine Erfindung im Rahmen ihrer Lehr- und Forschungsfreiheit veröffentlichen, müssen das aber vorher rechtzeitig anzeigen, damit die Hochschule Schutzrechte anmelden kann.

Für Studierende, Stipendiaten und Gastwissenschaftler gelten andere Regeln, weil sie meist nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hier entscheiden Vereinbarungen mit der Hochschule, etwa in Projektverträgen oder Nutzungsordnungen. Bei Drittmittelprojekten mit Industriepartnern können zudem Rechte des Partners an den Ergebnissen bestehen. Prüfen Sie deshalb früh alle Verträge, unter denen die Forschung entstanden ist.

Nicht nur Patente zählen. Auch Software, Datensätze, Konstruktionszeichnungen, Studienprotokolle und Know-how können der Einrichtung gehören. Ein Spin-off, das nur das Patent übernimmt, aber nicht den Quellcode oder die Messdaten, kann das Produkt oft nicht weiterentwickeln.

Das Transferpaket: Lizenz, Kauf oder Beteiligung

Die Rechte gelangen über einen Transfervertrag ins Unternehmen. Üblich sind drei Grundmodelle, die oft kombiniert werden.

Modell So funktioniert es Vorteile Nachteile
Lizenz Hochschule bleibt Inhaberin, Spin-off erhält Nutzungsrecht gegen Gebühren geringer Kapitalbedarf am Anfang laufende Kosten, Abhängigkeit, Investoren prüfen Exklusivität und Kündigungsrechte genau
Kauf Rechte gehen gegen Kaufpreis über klare Eigentumsverhältnisse Kaufpreis belastet das junge Unternehmen
Beteiligung Hochschule erhält Anteile statt oder neben Geld schont die Liquidität verwässert Gründer und spätere Investoren, Gesellschaftervereinbarung nötig

Öffentliche Einrichtungen müssen beim Transfer beihilferechtliche Vorgaben beachten. Vereinfacht gesagt dürfen sie Rechte nicht verschenken, sondern müssen sie zu marktüblichen Bedingungen übertragen. Deshalb verlangen Hochschulen eine Gegenleistung und dokumentieren die Bewertung. Für Gründer heißt das: Verhandeln lässt sich über die Form der Gegenleistung, kaum über das Ob.

Was in den Transfervertrag gehört

Checkliste Transfervertrag

  • Genaue Liste der übertragenen Rechte: Patente und Anmeldungen, Software, Daten, Know-how, Muster.
  • Exklusivität und Anwendungsgebiet, etwa nur Humanmedizin oder weltweit alle Gebiete.
  • Recht zur Unterlizenzierung und zur Übertragung an Käufer des Unternehmens.
  • Wer meldet weitere Patente an und trägt die Kosten?
  • Höhe und Fälligkeit von Lizenzgebühren, Meilensteinzahlungen oder Umsatzbeteiligungen.
  • Umgang mit Verbesserungen, die an der Hochschule weiter entstehen.
  • Forschungsfreiheit der Hochschule: Darf sie weiter auf dem Gebiet forschen und veröffentlichen?
  • Kündigungsgründe und was dann mit den Rechten geschieht.

Investoren lesen diesen Vertrag in der Prüfung sehr genau. Klauseln, die bei einem Verkauf des Unternehmens eine Zustimmung der Hochschule verlangen, oder ein Rückfall der Rechte bei kleinen Vertragsverletzungen können eine Finanzierung verhindern. Wie Sie Schutzrechte insgesamt aufbauen, beschreibt der Beitrag zur Patentstrategie für Medtech-Gründer.

Die Rolle der Forschenden

In Medizin-Spin-offs sind die Erfinder oft Professoren, Oberärzte oder wissenschaftliche Mitarbeitende, die ihre Stelle nicht sofort aufgeben wollen. Das ist möglich, verlangt aber klare Regeln.

Nebentätigkeit und Interessenkonflikte

Die Mitarbeit im eigenen Unternehmen ist in der Regel eine Nebentätigkeit, die nach dem Dienst- oder Arbeitsrecht angezeigt oder genehmigt werden muss. Die Regeln unterscheiden sich nach Bundesland und Arbeitgeber. Besonders sensibel wird es, wenn Forschende im Klinikum über Beschaffung mitentscheiden, Studien mit dem eigenen Produkt leiten oder Mitarbeitende des Lehrstuhls für das Startup arbeiten lassen. Legen Sie Interessenkonflikte offen und trennen Sie die Rollen schriftlich.

Nutzung von Räumen, Geräten und Daten

Viele Spin-offs nutzen in der Anfangsphase Labore und Geräte der Hochschule weiter. Das braucht eine Nutzungsvereinbarung mit Entgelt, sonst drohen Streit über Eigentum an neuen Ergebnissen und beihilferechtliche Probleme. Patientendaten aus dem Klinikum dürfen nicht einfach in das Unternehmen übernommen werden. Für jede Datennutzung braucht es eine eigene Rechtsgrundlage, in der Forschung oft mit Ethikvotum und Einwilligung oder wirksamer Anonymisierung.

Wer gehört ins Gründungsteam?

Investoren erwarten ein Team, das Vollzeit im Unternehmen arbeitet. Ein Modell mit Professor im Beirat und wissenschaftlichem Mitarbeiter als Vollzeit-Geschäftsführer ist verbreitet. Klären Sie früh, wer welche Anteile erhält und unter welchen Bedingungen, etwa mit einer zeitlichen Bindung der Anteile an die Mitarbeit.

Förderung für Ausgründungen

Für die Phase zwischen Forschung und Gründung gibt es eigene Programme, die gezielt Hochschulteams ansprechen.

Programmtyp Wofür Hinweis
EXIST-Gründerstipendium Lebensunterhalt und Sachmittel für innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen Antrag über die Hochschule, Details im Beitrag zum EXIST-Gründerstipendium
EXIST-Forschungstransfer Weiterentwicklung forschungsbasierter Vorhaben mit hohem Entwicklungsaufwand geeignet für Medizintechnik und Life Sciences
Validierungsförderung des Bundes Prüfung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen vor der Verwertung oft vor der eigentlichen Gründung
Programme für Lebenswissenschaften Förderung von Biotech- und Medizintechnik-Ausgründungen über längere Entwicklungszeiträume Ausschreibungen und Richtlinien ändern sich
Landesprogramme Gründungsstipendien, Vorgründungsförderung, Inkubatoren je nach Bundesland unterschiedlich

Programme werden regelmäßig reformiert und umbenannt. Prüfen Sie die aktuelle Richtlinie beim zuständigen Ministerium oder Projektträger und sprechen Sie zuerst mit dem Gründungsservice Ihrer Hochschule. Einen Überblick über weitere Wege bietet der Bereich Finanzierung und Förderung.

Ablauf einer Ausgründung in sieben Schritten

  1. Erfindung melden und Schutz klären: Erfindungsmeldung an die Hochschule, Prüfung der Schutzfähigkeit, vor jeder Veröffentlichung.
  2. Verwertungsweg vereinbaren: Mit der Transferstelle besprechen, dass eine Ausgründung angestrebt wird und nicht nur eine Lizenz an die Industrie.
  3. Markt und Zweckbestimmung prüfen: Wer braucht das Produkt, wer bezahlt, welche Risikoklasse folgt aus der Zweckbestimmung?
  4. Förderphase nutzen: Stipendium oder Transferförderung, um Prototyp, Team und Geschäftsmodell zu entwickeln.
  5. Transfervertrag verhandeln: Term Sheet zuerst, dann Vertrag, idealerweise mit Blick auf die erste Finanzierungsrunde.
  6. Gesellschaft gründen: Rechtsform, Gesellschaftervereinbarung, Anteile, Rollen. Die Optionen vergleicht der Beitrag zur Rechtsform für Health-Startups.
  7. Finanzierung schließen: Business Angels, Seed-Fonds oder Förderdarlehen, oft parallel zum Abschluss des Transfervertrags.

Typische Konflikte und wie Sie sie vermeiden

  • Zu frühe Veröffentlichung: Ein Kongressbeitrag vor der Patentanmeldung kann die Neuheit zerstören. In Europa gibt es für Patente keine allgemeine Schonfrist.
  • Unklare Rechte an Folgeentwicklungen: Wenn der Lehrstuhl weiterforscht, entstehen neue Erfindungen. Regeln Sie im Vertrag, ob das Spin-off darauf Zugriff hat.
  • Überzogene Erwartungen der Hochschule: Bewertungen auf Basis künftiger Weltmarktumsätze passen nicht zu einem Unternehmen ohne Umsatz. Argumentieren Sie mit Entwicklungskosten, Risiko und Zeit bis zur Zulassung.
  • Fehlendes Vollzeitteam: Ohne Personen, die das Unternehmen tragen, bleiben auch gute Technologien liegen.
  • Unterschätzte Regulatorik: Forschungsprototypen erfüllen selten die Anforderungen an Entwicklung unter einem Qualitätsmanagementsystem. Planen Sie die Überführung als eigenes Projekt ein.

Kontakte zu Transferstellen, Clustern und erfahrenen Gründerinnen und Gründern finden Sie über Netzwerke und Cluster. Erfahrungsaustausch mit Teams, die den Transfer bereits verhandelt haben, spart oft Monate.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Gehört meine Erfindung als Forscher der Hochschule?
Als Beschäftigte oder Beschäftigter einer Hochschule müssen Sie Diensterfindungen melden, und die Hochschule kann sie in Anspruch nehmen. Das regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz mit Sonderregeln für Hochschulen. Verwertet die Hochschule die Erfindung, steht den Erfindern eine Vergütung zu. Studierende ohne Arbeitsvertrag sind davon grundsätzlich nicht erfasst, hier zählen die Vereinbarungen mit der Hochschule.
Wie viel Beteiligung verlangt eine Hochschule an einem Spin-off?
Das ist sehr unterschiedlich. Manche Hochschulen bevorzugen Lizenzen mit Umsatzbeteiligung, andere nehmen Anteile oder kombinieren beides. Wichtig ist, dass das Paket für spätere Investoren tragbar bleibt. Hohe Anteile ohne laufende Leistung der Hochschule oder Lizenzgebühren, die vor dem ersten Umsatz fällig werden, erschweren Finanzierungsrunden.
Darf ich als Professorin oder Arzt am Uniklinikum im eigenen Startup mitarbeiten?
In der Regel ja, aber als genehmigungs- oder anzeigepflichtige Nebentätigkeit nach dem Dienstrecht des Landes und unter Beachtung von Interessenkonflikten. Werden Studien am eigenen Klinikum mit dem eigenen Produkt durchgeführt, sind Transparenz gegenüber Ethikkommission und Arbeitgeber und eine klare Trennung der Rollen besonders wichtig.
Wann sollte das Spin-off gegründet werden?
Nicht zu früh und nicht zu spät. Viele Teams nutzen eine Förderphase noch an der Hochschule, um Technik, Markt und Team zu prüfen, und gründen, wenn Rechteübertragung, erstes Kapital und eine klare Zweckbestimmung absehbar sind. Ein Unternehmen ohne Rechte an der Kerntechnologie hat für Investoren wenig Wert.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.