Physiotherapiepraxis gründen: Zulassung, Kosten und Ausstattung
Was Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten für die eigene Praxis brauchen: Kassenzulassung, Räume, Ausstattung, Kostenplanung, Abrechnung und die wichtigsten Anmeldungen.
Für eine eigene Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung braucht es drei Dinge: die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, Räume und Ausstattung nach den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands und die Zulassung nach § 124 SGB V. Anders als Ärzte unterliegen Heilmittelerbringer keiner Bedarfsplanung, wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf die Zulassung. Die größten Hürden sind deshalb nicht rechtlicher, sondern wirtschaftlicher Natur: passende Räume, Personal und eine Finanzierung, die die Anlaufphase überbrückt.
Voraussetzungen für die Kassenzulassung
Die Kassenzulassung ist die Grundlage für die Behandlung gesetzlich Versicherter und damit für die meisten Praxen unverzichtbar. Erteilt wird sie von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, die dafür in den Bundesländern gemeinsame Zulassungsstellen eingerichtet haben.
Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 124 SGB V:
- Berufserlaubnis: die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz
- Praxisausstattung: Räume und Ausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleisten; die Details regeln die Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands
- Vertragsanerkennung: die Anerkennung des bundesweiten Versorgungsvertrags nach § 125 SGB V, der Leistungsinhalte, Fortbildung, Abrechnung und Vergütung regelt
Eine bestimmte Dauer an Berufserfahrung verlangt das Gesetz für die Zulassung nicht mehr. Für eine wirtschaftlich tragfähige Praxis ist praktische Erfahrung trotzdem kaum zu ersetzen, gerade bei Abrechnung und Organisation.
Zertifikatspositionen und Fortbildung
Viele Leistungen dürfen nur abrechnen, wer eine zusätzliche Weiterbildung nachweist. Dazu gehören Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie Bobath, PNF oder Vojta sowie die gerätegestützte Krankengymnastik. Welche Zertifikate in der Praxis vorhanden sind, bestimmt, welche Verordnungen sie annehmen kann. Für die gerätegestützte Krankengymnastik kommen eigene Anforderungen an Fläche und Geräte hinzu.
Zugelassene Praxen müssen außerdem regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Das Punktesystem und die Fristen sind im Vertrag nach § 125 SGB V festgelegt. Wer die Nachweise versäumt, riskiert Vergütungsabschläge.
Praxisräume: worauf es ankommt
Die Zulassungsempfehlungen beschreiben, wie Behandlungsräume beschaffen sein müssen. Dazu gehören abgeschlossene Behandlungsbereiche mit ausreichend Platz um die Liege, ein Wartebereich, eine Toilette und Möglichkeiten zur Handhygiene. Die genauen Mindestmaße sollten Gründer der aktuellen Fassung der Zulassungsempfehlungen entnehmen, die über die Krankenkassen und Berufsverbände erhältlich ist.
Bei der Standortwahl zählen neben den Vorgaben vor allem praktische Fragen:
- Erreichbarkeit: ebenerdiger oder barrierefreier Zugang ist für viele Patienten entscheidend, auch wenn er nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist
- Umfeld: Arztpraxen in der Nähe, insbesondere Orthopädie, Chirurgie und Allgemeinmedizin, sind wichtige Verordner
- Konkurrenz: Dichte anderer Praxen und ihr Leistungsspektrum
- Nutzung: Die Räume müssen baurechtlich für eine Praxisnutzung zulässig sein, eine Nutzungsänderung kann eine Genehmigung erfordern
- Erweiterung: Platz für zusätzliche Behandlungsräume, wenn das Team wächst
Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Anforderungen prüfen, dann umbauen. Nachbesserungen nach einer Ablehnung kosten Zeit und Geld.
Ausstattung
Checkliste: Grundausstattung einer Physiotherapiepraxis
- höhenverstellbare Behandlungsliegen für jeden Behandlungsbereich
- Kleingeräte und Übungsmaterial wie Matten, Bälle, Bänder, Gewichte
- Wärme- und Kälteanwendungen, soweit angeboten
- Geräte für Elektrotherapie und Ultraschall, soweit angeboten
- Trainingsgeräte und Fläche für gerätegestützte Krankengymnastik, falls geplant
- Praxis- und Abrechnungssoftware mit Terminverwaltung
- Wäsche, Hygiene- und Desinfektionsmittel, Hygieneplan
- Empfang mit Telefon, Arbeitsplatz und sicherer Ablage für Verordnungen
Aktive Geräte wie Elektrotherapie- oder Ultraschallgeräte sind Medizinprodukte. Für ihren Betrieb gilt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung: Das Personal muss eingewiesen sein, und für bestimmte Geräte sind sicherheitstechnische Kontrollen und ein Medizinproduktebuch vorgeschrieben. Die Herstellerangaben nennen die erforderlichen Prüfungen.
Kosten einer Physiotherapiepraxis
Die Gesamtkosten unterscheiden sich stark je nach Größe, Lage und Leistungsspektrum. Eine kleine Einzelpraxis mit wenigen Behandlungsräumen kommt mit deutlich weniger Kapital aus als eine Praxis mit Trainingsfläche für gerätegestützte Krankengymnastik. Statt einer pauschalen Zahl hilft eine Aufstellung der Kostenblöcke.
| Kostenblock | Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
| Räume | Kaution, Umbau, Bodenbeläge, Trennwände, Sanitär | größter Unsicherheitsfaktor, vor Unterschrift kalkulieren |
| Einrichtung | Liegen, Empfang, Wartebereich, Umkleiden | gebrauchte Liegen können eine Option sein |
| Geräte | Elektrotherapie, Trainingsgeräte, Kleingeräte | hängt vom Leistungsspektrum ab, Leasing prüfen |
| IT und Software | Praxissoftware, Hardware, Anbindung an die Telematikinfrastruktur | laufende Lizenzkosten einplanen |
| Gründungsnebenkosten | Beratung, Versicherungen, Website, Erstausstattung | Berufshaftpflicht und Betriebsinhaltsversicherung |
| Liquiditätsreserve | Miete, Gehälter und eigener Lebensunterhalt in der Anlaufphase | Kassenvergütung fließt erst nach Abrechnung |
Die Liquiditätsreserve wird oft unterschätzt. Zwischen Behandlung und Zahlungseingang vergehen bei Kassenpatienten in der Regel einige Wochen, und der Patientenstamm wächst erst nach und nach. Wie eine vollständige Kostenrechnung für eine Praxis aufgebaut ist, zeigt das Rechenbeispiel zu den Kosten einer Praxisgründung. Die Logik lässt sich auf eine Physiotherapiepraxis übertragen.
Finanzierung
Gründer finanzieren eine Physiotherapiepraxis meist über einen Bankkredit, oft kombiniert mit Förderkrediten der KfW, die über die Hausbank beantragt werden. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen, auf den allerdings kein Rechtsanspruch besteht. Für Geräte bieten Leasing oder Mietkauf eine Alternative zum Kauf. Grundlage jeder Finanzierung ist ein Businessplan mit realistischer Umsatzplanung. Einen Überblick über die Förderwege gibt der Bereich Finanzierung und Förderung.
Anmeldungen und Steuern
Neben der Zulassung stehen mehrere Formalitäten an:
- Institutionskennzeichen (IK): Für die Abrechnung mit den Krankenkassen braucht die Praxis ein IK, das bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt wird.
- Finanzamt: Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der zuständigen Unfallversicherung, für Gesundheitsberufe in der Regel die BGW.
- Gesundheitsamt: In einigen Bundesländern müssen Gesundheitsfachberufe die Aufnahme der Tätigkeit melden.
- Personal: Bei Angestellten Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur und Anmeldung zur Sozialversicherung.
Heilbehandlungen von Physiotherapeuten sind von der Umsatzsteuer befreit. Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa reine Wellnessmassagen oder der Verkauf von Produkten, können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein. Wer solche Angebote plant, sollte die steuerliche Behandlung vorab klären.
Abrechnung und Vergütung
Die Preise für Kassenleistungen sind seit einigen Jahren bundesweit einheitlich in Vergütungsvereinbarungen zum Vertrag nach § 125 SGB V geregelt. Grundlage jeder Kassenbehandlung ist eine ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Fehler auf der Verordnung können dazu führen, dass Krankenkassen die Abrechnung kürzen. Die Prüfung jeder Verordnung vor Behandlungsbeginn gehört deshalb zur Routine am Empfang. Viele Praxen lassen ihre Abrechnung über ein Abrechnungszentrum laufen.
Für bestimmte Schulterdiagnosen gibt es seit November 2024 die sogenannte Blankoverordnung: Der Arzt stellt die Diagnose, die Physiotherapeutin entscheidet über Heilmittel, Frequenz und Behandlungsdauer. Das bringt mehr Verantwortung und ein eigenes Vergütungsmodell mit sich.
Für Privatpatienten gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Viele Praxen orientieren sich an den Beihilfesätzen, damit Patienten nicht auf größeren Eigenanteilen sitzen bleiben.
Digitalisierung und Telematikinfrastruktur
Heilmittelerbringer werden schrittweise an die Telematikinfrastruktur angebunden, über die künftig auch elektronische Verordnungen laufen sollen. Die Pflicht zur Anbindung wurde verschoben, nach derzeitigem Stand auf Oktober 2027. Gründer sollten bei der Auswahl der Praxissoftware darauf achten, dass sie die Anbindung unterstützt, und die Kosten für Hardware und elektronischen Berufsausweis einplanen.
Neugründung oder Übernahme?
Neben der Neugründung ist die Übernahme einer bestehenden Praxis ein häufiger Weg. Sie bringt Patientenstamm, Team und Verordnerkontakte mit, kostet aber einen Kaufpreis und verlangt eine genaue Prüfung von Mietvertrag, Personal und Zustand der Ausstattung. Da es keine Bedarfsplanung gibt, ist der Praxiswert bei Physiotherapiepraxen vor allem eine Frage von Umsatz, Lage und Team. Die Vor- und Nachteile beider Wege vergleicht der Artikel Praxisübernahme oder Neugründung.
Nach dem Start entscheidet die Sichtbarkeit bei Ärzten und Patienten über die Auslastung. Ein gepflegtes Unternehmensprofil, eine klare Website und gute Kontakte zu verordnenden Praxen sind dabei wichtiger als teure Werbung. Hinweise dazu bietet der Bereich Praxismarketing. Den Gesamtüberblick über alle Wege in die eigene Praxis gibt der Bereich Praxisgründung.
Fragen und Antworten
- Brauche ich für eine Physiotherapiepraxis eine Gewerbeanmeldung?
- In der Regel nicht. Physiotherapeuten üben einen freien Beruf aus und melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Anders kann es aussehen, wenn die Praxis in größerem Umfang Waren verkauft oder Leistungen ohne Heilbehandlungscharakter anbietet, etwa reine Wellnessangebote. Dann kann ein Teil der Tätigkeit gewerblich sein. Eine steuerliche Beratung vor dem Start ist sinnvoll.
- Kann ich ohne Kassenzulassung eine Physiotherapiepraxis eröffnen?
- Ja. Eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis braucht keine Kassenzulassung. Behandelt werden dann Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler auf ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung dürfen Physiotherapeuten nur behandeln, wenn sie zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis, etwa eine auf die Physiotherapie beschränkte, besitzen. Da der Großteil der Patienten gesetzlich versichert ist, gründen die meisten Praxen mit Kassenzulassung.
- Wie lange dauert die Kassenzulassung?
- Das hängt von der Zulassungsstelle und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Gründer sollten mehrere Wochen einplanen und den Antrag stellen, sobald Mietvertrag und Raumplanung feststehen. Da die Räume die Anforderungen erfüllen müssen, lohnt es sich, Grundriss und Ausstattung vor dem Umbau mit der Zulassungsstelle oder dem Berufsverband abzustimmen.
- Darf ich als Physiotherapeut eine GmbH gründen?
- Ja. Eine Zulassung können auch Gesellschaften erhalten, wenn die fachliche Leitung durch eine Person mit der erforderlichen Berufserlaubnis sichergestellt ist. Für Einzelgründer ist die Einzelpraxis wegen des geringen Aufwands der übliche Start. Bei mehreren Gründern kommen Personengesellschaften oder eine GmbH in Frage.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.