Praxisgründung

Praxisübernahme oder Neugründung: Vor- und Nachteile im Vergleich

Kassensitz, Patientenstamm und Kaufpreis gegen freie Standortwahl und Anlaufzeit: wann sich eine Übernahme lohnt und wann eine Neugründung.

Ob Übernahme oder Neugründung besser ist, entscheiden vor allem drei Fragen: Ist der gewünschte Planungsbereich für die eigene Fachgruppe offen oder gesperrt, wie viel Anlaufzeit können Sie finanziell überbrücken, und wie wichtig ist Ihnen ein eigenes Konzept? Eine Übernahme ist planbarer und in gesperrten Regionen meist der einzige Weg zur Kassenzulassung. Eine Neugründung bietet mehr Gestaltungsfreiheit, verlangt aber Geduld beim Aufbau des Patientenstamms.

Der Vergleich auf einen Blick

Kriterium Übernahme Neugründung
Kassenzulassung über das Nachbesetzungsverfahren, auch in gesperrten Bereichen nur in offenen Planungsbereichen oder als Privatpraxis
Patientenstamm vorhanden, aber nicht garantiert treu muss vollständig aufgebaut werden
Umsatz ab Start in der Regel sofort wächst über Monate bis Jahre
Kapitalbedarf Kaufpreis plus Modernisierung Ausstattung, Umbau und höhere Betriebsmittelreserve
Standort und Räume vorgegeben, Mietvertrag wird oft übernommen frei wählbar
Personal eingespieltes Team, aber auch bestehende Arbeitsverträge eigenes Team nach eigenen Vorstellungen
Ausstattung und IT teils veraltet, Investitionsstau möglich neu und aufeinander abgestimmt
Bankfinanzierung einfacher, weil Zahlen der Vorjahre vorliegen Planzahlen müssen überzeugen
Konzept prägt der Vorgänger, Änderungen brauchen Zeit eigenes Konzept von Anfang an

Vorteile und Risiken einer Übernahme

Was für die Übernahme spricht

Der größte Vorteil ist die Planbarkeit. Umsätze, Fallzahlen und Kostenstruktur der Vorjahre liegen vor, Banken können das Vorhaben deshalb leichter bewerten. Patienten, Team und Abläufe sind vorhanden, die Praxis erwirtschaftet in der Regel vom ersten Tag an Einnahmen. In vielen Regionen suchen Praxisinhaber eine Nachfolge, besonders in der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Ballungsräume. Das verbessert die Verhandlungsposition von Übernehmern.

Hinzu kommt der Zugang zur Kassenzulassung: In gesperrten Planungsbereichen werden Sitze nur frei, wenn jemand seine Praxis abgibt. Wie das Verfahren abläuft, beschreibt der Artikel zum Nachbesetzungsverfahren beim Kassenarztsitz.

Worauf Übernehmer achten sollten

  • Patientenbindung: Ein Teil der Patienten war an die Person des Vorgängers gebunden und wechselt nach der Übergabe. Eine Übergangsphase, in der Abgeber und Nachfolger gemeinsam arbeiten, kann das abfedern.
  • Investitionsstau: Ältere Praxen brauchen oft neue Geräte, eine moderne Praxissoftware oder einen Umbau. Diese Kosten kommen zum Kaufpreis hinzu.
  • Kaufpreis: Der ideelle Praxiswert beruht auf Erwartungen an künftige Erträge. Eine unabhängige Bewertung schützt vor überhöhten Preisen.
  • Verträge: Mietvertrag, Arbeitsverträge, Leasing und Wartungsverträge müssen geprüft werden. Bei einem Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über.
  • Patientenakten: Die Übergabe der Akten berührt Schweigepflicht und Datenschutz. Üblich sind Regelungen, nach denen der Nachfolger Altakten verwahrt und nur mit Zustimmung der Patienten einsieht.

Vorteile und Risiken einer Neugründung

Was für die Neugründung spricht

Wer neu gründet, wählt Standort, Räume, Ausstattung, Software und Team selbst. Das erlaubt ein schlüssiges Konzept aus einem Guss, etwa mit digitalen Abläufen, Online-Terminbuchung und barrierearmen Räumen von Anfang an. Es gibt keinen Kaufpreis für einen ideellen Wert, und keine Altlasten aus Verträgen oder Ruf des Vorgängers.

Worauf Gründer achten sollten

Die größte Hürde ist die Zulassung. In offenen Planungsbereichen ist eine Neuzulassung möglich, in gesperrten nicht. Ohne Kassenzulassung bleibt nur die Privatpraxis, die vollständig von Privatversicherten und Selbstzahlern lebt und deshalb vor allem in einkommensstarken Lagen und für bestimmte Fachrichtungen trägt.

Die zweite Hürde ist die Anlaufphase. Der Patientenstamm wächst über Monate, gleichzeitig laufen Miete, Personal und Kreditraten. Zusätzlich zahlt die Kassenärztliche Vereinigung die Vergütung zeitversetzt aus. Eine Neugründung braucht deshalb eine größere Liquiditätsreserve. Wie sich der Kapitalbedarf zusammensetzt, zeigt das Rechenbeispiel zu den Kosten einer Praxisgründung.

Wie der Kaufpreis einer Praxis zustande kommt

Bei einer Übernahme ist der Kaufpreis die wichtigste Stellschraube. Er besteht meist aus zwei Teilen:

  • Materieller Wert: Einrichtung, medizinische Geräte, IT und Vorräte, bewertet nach Alter, Zustand und Restnutzungsdauer. Ältere Geräte tragen oft nur noch wenig zum Wert bei.
  • Ideeller Wert: der Patientenstamm, der Ruf und die Lage der Praxis, also die Aussicht, dass die Praxis auch unter neuer Leitung Erträge erwirtschaftet. Für diesen Teil sind ertragswertorientierte Verfahren verbreitet, die auf den nachhaltig erzielbaren Gewinn der Vorjahre abstellen und einen kalkulatorischen Arztlohn abziehen.

Käufer sollten die Zahlen der letzten Jahre genau ansehen: Wie verteilen sich die Umsätze auf gesetzlich und privat Versicherte? Gibt es Sondereffekte, etwa einmalige Leistungen oder Einnahmen, die an die Person des Abgebers gebunden sind? Wie sieht die Altersstruktur der Patienten aus? Eine unabhängige Bewertung durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Gutachter schafft eine belastbare Verhandlungsgrundlage. Bei einer Neugründung entfällt der ideelle Wert, dafür fallen Ausstattung und Anlaufkosten stärker ins Gewicht.

Zwischenwege: Einstieg, Anstellung, Kooperation

Zwischen Übernahme und Neugründung gibt es mehrere Varianten, die das Risiko verteilen:

  • Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft: Sie kaufen sich in eine bestehende Gemeinschaftspraxis ein und übernehmen dort einen Sitz. Kosten und Risiken werden geteilt.
  • Anstellung mit späterer Übernahme: Wer zunächst bei der abgebenden Ärztin oder dem abgebenden Arzt angestellt ist, lernt Praxis und Patienten kennen. Eine vorherige Zusammenarbeit kann zudem im Nachbesetzungsverfahren berücksichtigt werden.
  • Jobsharing: In gesperrten Bereichen erlaubt das Jobsharing, mit einem Praxisinhaber einen Sitz gemeinsam auszufüllen, mit begrenztem Leistungsumfang.
  • Anstellung im MVZ: Ärztinnen und Ärzte können in einem medizinischen Versorgungszentrum arbeiten, ohne selbst unternehmerisches Risiko zu tragen. Wer selbst ein MVZ aufbauen will, findet die Voraussetzungen im Artikel MVZ gründen: Voraussetzungen und Trägerformen.

Entscheidungshilfe

Checkliste: Übernahme oder Neugründung?

  • Ist der Planungsbereich für meine Fachgruppe offen oder gesperrt? Auskunft gibt die Kassenärztliche Vereinigung.
  • Gibt es in der Wunschregion Praxen, die in den nächsten Jahren abgegeben werden?
  • Wie lange kann ich eine Anlaufphase mit geringem Einkommen überbrücken?
  • Wie wichtig sind mir ein eigenes Konzept und freie Standortwahl?
  • Will ich allein oder mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten?
  • Welche Ausstattung braucht meine Fachrichtung, und was kostet sie neu?
  • Habe ich Erfahrung in Personalführung, oder hilft mir ein eingespieltes Team?

Als Faustregel gilt: In gesperrten Planungsbereichen und bei Fachrichtungen mit teurer Technik spricht viel für eine Übernahme oder den Einstieg in eine Gemeinschaft. In offenen Bereichen, etwa in der hausärztlichen Versorgung vieler ländlicher Regionen, ist eine Neugründung realistisch, und manche Kassenärztlichen Vereinigungen und Kommunen fördern sie zusätzlich.

Der Zeitfaktor

Für beide Wege sollten Sie mit einer Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren rechnen. Bei einer Übernahme beanspruchen Suche, Bewertung, Verhandlung und Nachbesetzungsverfahren Zeit. Bei einer Neugründung dauern Standortsuche, Umbau, Zulassungsantrag und Ausstattung. In beiden Fällen braucht die Bank einen Businessplan mit Investitions-, Umsatz- und Liquiditätsplanung.

Was die Region verrät

Neben der Bedarfsplanung lohnt ein Blick auf die Versorgungslage vor Ort. Wie viele Praxen der eigenen Fachrichtung gibt es im Umkreis, und wie alt sind die Inhaber? Wie entwickelt sich die Bevölkerung, und welche Altersgruppen ziehen zu? Gibt es Kliniken, Pflegeheime oder große Arbeitgeber, die Patienten bringen oder Kooperationen ermöglichen? Für eine Neugründung entscheiden diese Fragen darüber, wie schnell sich ein Patientenstamm aufbaut. Für eine Übernahme zeigen sie, ob die bisherigen Umsätze auch künftig realistisch sind. Weitere Planungsschritte rund um Zulassung, Kooperation und Finanzierung beschreibt der Überblick zur Praxisgründung.

Beratung einplanen

Kassenärztliche Vereinigungen bieten Niederlassungsberatungen an, die Ärztekammern informieren zum Berufsrecht. Für Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag und Praxisbewertung lohnt sich die Unterstützung durch Fachanwälte für Medizinrecht, Steuerberater mit Heilberufe-Schwerpunkt und unabhängige Praxisbewerter. Diese Kosten gehören in die Planung, sie sind gering im Vergleich zu den Folgen eines unvorteilhaften Vertrags.

Fazit

Die Übernahme ist der planbarere Weg und in gesperrten Regionen meist alternativlos. Die Neugründung lohnt sich, wenn der Planungsbereich offen ist, ein eigenes Konzept wichtig ist und genug Reserve für die Anlaufphase vorhanden ist. Wer unsicher ist, kann über eine Anstellung oder den Einstieg in eine Gemeinschaft Erfahrung sammeln, bevor er die volle Verantwortung übernimmt.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist eine Übernahme günstiger als eine Neugründung?
Nicht unbedingt. Auswertungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigen, dass die Gesamtinvestitionen bei hausärztlichen Übernahmen und Neugründungen in einer ähnlichen Größenordnung liegen. Bei der Übernahme fließt mehr Geld in den Kaufpreis, bei der Neugründung in Ausstattung und Anlaufkosten. Entscheidend ist, wie schnell die Praxis Umsatz erwirtschaftet.
Kann ich in einem gesperrten Planungsbereich eine Praxis neu gründen?
Eine neue Kassenpraxis ist dort nicht möglich, weil keine zusätzlichen Zulassungen erteilt werden. Möglich sind eine reine Privatpraxis, die Übernahme eines frei werdenden Sitzes im Nachbesetzungsverfahren, der Einstieg in eine bestehende Praxis oder eine Anstellung, etwa in einem MVZ.
Wie wird der Kaufpreis einer Arztpraxis ermittelt?
Der Kaufpreis setzt sich in der Regel aus dem materiellen Wert von Einrichtung und Geräten und dem ideellen Wert zusammen, also dem Patientenstamm und dem Ertragspotenzial. Für den ideellen Wert sind ertragswertorientierte Verfahren verbreitet. Käufer sollten die Bewertung durch einen unabhängigen, auf Arztpraxen spezialisierten Gutachter prüfen lassen.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.